Die Jägervereinigung Rotenburg a.d. Fulda legt die oben gelisteten Schießtermine für das
Jahr 2026 fest. Selbstverständlich können bei Bedarf Einzeltermine gegen eine Spende von 15
Euro pro Schütze, mit den Standaufsichten vereinbart werden.
Die Aufsichten handeln nach der DJV Standordnung und Schießvorschriften, Anweisungen
der Aufsichten ist Folge zu leisten.
Bei sämtlichen Schießen können nach den Bedingungen des DJV die DJV Jahresschießnadel
geschossen werden.
Der Verein behält sich vor zu Wartungs-, Reparatur- und Umbauarbeiten den Stand zu
schließen, dieses wird bei Bedarf rechtzeitig auf der Homepage https://www.jv-rotenburg.de
veröffentlicht.
Der Schießkalender beinhaltet alle öffentlichen Schießen (außer Einzeltermine nach
Vereinbarung) auf unserem Schießstand, im Zeitraum von März bis Ende September. Die Zeit
von Oktober bis Anfang März ist der Jungjägerausbildung sowie Wartungs-, Reparatur- und
Sanierungsarbeiten vorbehalten.
Beim Schießen ist geeigneter Gehörschutz zu tragen (VSG 4.4 §6 (2) Beim Flintenschießen
gilt zusätzlich: „Der persönliche Schutz der Augen, der Ohren und der Kopfhaut ist beim
Flintenschießen verpflichtend“ (DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift). Über den
geeigneten Augen- und Kopfhautschutz entscheidet der Schütze eigenverantwortlich. Ein
Schießen ohne diese Schutzmaßnahmen ist nicht möglich!
Alle Schützen haben sich in das Schießbuch einzutragen. Der Nachweis einer geeigneten
Haftpflichtversicherung z.B. Jagdschein, Tagesversicherung muss der Schießaufsicht erbracht
werden und wird im Schießbuch vermerkt. Ohne diesen Nachweis ist das Schießen verboten!
Die Schießanlage (100m Bahn) ist zugelassen für das Schießen mit Langwaffen (Büchsen,
Kombinierte Gewehre), mit handelsüblicher Munition (Blei- sowie bleifreie Munition) deren
Mündungsenergie (E0) 7000J nicht übersteigt. Der Trapstand sowie der Kipphase ist
zugelassen für Flinten bis Kal. 12, mit handelsüblicher Flintenmunition bis max. 2,5mm, Blei-
sowie bleifreie Munition.
Parken der Fahrzeuge. Außerhalb den Schießgeländes stehen ausreichend Parkplätze zurVerfügung, bitte achten Sie darauf das die Schranken (Flucht- und Rettungsweg) nicht mit
Fahrzeugen zugestellt werden! Im Schießgelände Parken nur die jeweiligen Aufsichten. Auf
den Forstwegen gilt maximal 30 km/h.
Transport von Waffen vom Parkplatz zum Schießstand. Da der Parkplatz nicht teil des
Schießgeländes ist, sind die Waffen verschlossen im Futteral auf den Schießplatz zu
Transportieren.
Einzeltermin können unter folgenden Rufnummern vereinbart werden:
Matthias Gundlach 0173 4534463
Alexander Teichrib: 0173 2926784
Kevin Rake: 0174 4365773